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Wichtige Info für alle Nutzer der Reitanlage!

Ab dem 01.12.2021 gilt in Niedersachsen flächendeckend die 2Gplus-Regelung für die Nutzung von Sportanlagen. Dies bedeutet, dass nur Personen die gegen Corona geimpft oder von Corona genesen und aktuell getestet sind, die Reitanlage in den geschlossenen Bereichen (Stall, Halle, Tribüne, Kantine) nutzen dürfen.

Für den Außenbereich (Dressur- und Springplatz) gilt die 2G-Regelung.

Diese Regelungen gelten nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen die ein ärztliches Attest vorlegen können, dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Das bedeutet, dass alle Personen, die ab dem 01.12.2021 zur Reithalle nach Maasen kommen ihren Impf-/Genesenennachweis oder ärztliches Attest und einen zertifizierten negativen Test (nicht älter als 24 Stunden,PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) ständig bei sich führen und auf Verlangen vorlegen müssen. Selbsttests sind unter Aufsicht durchzuführen und müssen durch eine beauftragte Person vom Verein bestätigt werden.

Außerdem muss sich jeder über die Luca-App vor Ort einloggen, um die Kontaktnachverfolgung sicher zu stellen. Sollte die Luca-App nicht vorhanden sein, muss der Nutzer den ausgefüllten Vordruck (s. www.rfv-maasen-sulingen.de) in der Reithalle abgeben bzw. im Briefkasten einwerfen.

Wir müssen davon ausgehen, dass die zuständigen Behörden die Einhaltung dieser Regelungen vermehrt überprüfen werden. Wie wir bereits wissen, können saftige Bußgelder anfallen, sofern die Regeln nicht eingehalten werden. Sollte durch Missachtung der Regeln Strafzahlungen auf den RFV Maasen-Sulingen zukommen, behält sich der Verein vor, die Verursacher in Regress zu nehmen.

Die Regelungen gelten für jegliche Nutzung der Reitanlage.

Außerdem sind die allgemein geltenden Hygienemaßnahmen (AHA) weiterhin einzuhalten. Diese sind

    • das korrekte Tragen einer FFP2-Maske in den geschlossenen Bereichen, außer beim Reiten. Bei Kindern unter 14 Jahren genügt eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung, Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen
          Einhaltung der Abstandsregeln
  •       Desinfizieren der Hände

Wir bitten um unbedingte Beachtung!

RFV Maasen-Sulingen e.V.

- Der Vorstand –

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