Warnstufe 2 - das sind die Regeln
- 2G-Plus für Veranstaltungen in Innenbereichen bei Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, in Diskotheken, Gastronomie, Beherbergungsbetriebe und bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseure und auf Weihnachtsmärkten
- Erlaubt sind zertifizierte Schnelltests, wie sie zum Beispiel in Apotheken oder Testzentren durchgeführt werden. Selbsttests etwa am Arbeitsplatz oder im Verein sind unter Aufsicht durchzuführen und müssen durch die kontrollierende Person bestätigt werden
- 2G-Plus gilt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, wenn sie Clubs, Diskotheken und Shisha Bars besuchen
- Überwiegend FFP2-Maskenpflicht in Innenbereichen, OP-Masken reichen vielfach nicht mehr, bei Kindern unter 14 Jahren genügt eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung, Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen
- Kontaktbeschränkungen für private Treffen in Innenbereichen auf bis zu 15 Personen, wenn kein 2G-Plus-Nachweis vorliegt
- Kontaktbeschränkungen für private Treffen unter freiem Himmel auf bis zu 15 Personen ohne 2G
Folgende Regelungen sind zu beachten:
- Vor dem Betreten der Reitanlage muss sich jeder über die Luca-App einchecken.
- Sollte dies nicht möglich sein, muss der ausgefüllte Anwesenheitsnachweis abgegeben werden.
- Falls kein zertifizierter Schnelltest oder PCR-Test vorgelegt werden kann, muss ein Selbsttest durchgeführt werden.
- Der unbenutzte Selbsttest ist mitzubringen und unter Aufsicht vor Ort durchzuführen. Die Wartezeit von mindestens 15 Minuten zwecks Auswertung des Tests ist zu berücksichtigen
- Der Selbsttest gilt nur zur Nutzung der Vereinsanlage
Aufsichtspersonen:
- Marina Lange
- Christine Runge
- Laura Bornemann
- Ilona Gödeker
- Torsten Barmbold
Übersicht Corona-Verordnung vom Landessportbund
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