
Hallo alle zusammen,
unser diesjährigen Weihnachtsreiten findet am 17.Dezember 2022 an der Reithalle in Maasen statt.
Das Weihnachtsreiten findet wieder in Form eines kleinen internen Turniers statt.
Gerne können sich alle interessierten Mitglieder für eine Teilnahme noch bei uns melden.
Warme und kalte Getränke, Bratwurst, Pommes, Waffeln und eine große Tombola laden zum längeren Verweilen ein.
Der Weihnachtsmann findet sicherlich auch den Weg zu uns in die Reithalle. Alle Familienmitglieder, Kinder, Freunde und Mitglieder des Vereins sind herzlich eingeladen.
Über viele Besucher würden wir uns freuen.
Marina, Carmen und Laura
Zeitplan
10.00 Uhr Stil E Springen (60 cm und 80 cm)
11.20 Uhr Reiterwettbewerb mit Galopp
12.20 Uhr Reiterwettbewerb Schritt /Trab
13.20 Uhr Showprogramm
13.45 Uhr Dressurreiter
14.30 Uhr Springreiter
15.00 Uhr HAP Kinder und Führzügel
16.30 Uhr Weihnachtsmann
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Wann: 13.01.2023
wo: Hotel und Gesellschaftshaus Märtens, Mellinghausen
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Der Kohlmarsch vom RFV Maasen-Sulingen e.V.
findet am Samstag, 4. Februar 2023 statt.
Treff ist um 15 Uhr beim
Gasthaus Wolters in Staffhorst.
Bitte tragt euch in den ausliegenden Listen
in der Reithalle ein.
Wir hoffen auf eine rege Beteiligung.
Die Kohlkönige
Elena, Jolina und Thorsten
Datenschutz HinweisSocial Sharing powered by flodjiShareProWichtige Info für alle Nutzer der Reitanlage!
Ab dem 01.12.2021 gilt in Niedersachsen flächendeckend die 2Gplus-Regelung für die Nutzung von Sportanlagen. Dies bedeutet, dass nur Personen die gegen Corona geimpft oder von Corona genesen und aktuell getestet sind, die Reitanlage in den geschlossenen Bereichen (Stall, Halle, Tribüne, Kantine) nutzen dürfen.
Für den Außenbereich (Dressur- und Springplatz) gilt die 2G-Regelung.
Diese Regelungen gelten nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen die ein ärztliches Attest vorlegen können, dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Das bedeutet, dass alle Personen, die ab dem 01.12.2021 zur Reithalle nach Maasen kommen ihren Impf-/Genesenennachweis oder ärztliches Attest und einen zertifizierten negativen Test (nicht älter als 24 Stunden,PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) ständig bei sich führen und auf Verlangen vorlegen müssen. Selbsttests sind unter Aufsicht durchzuführen und müssen durch eine beauftragte Person vom Verein bestätigt werden.
Außerdem muss sich jeder über die Luca-App vor Ort einloggen, um die Kontaktnachverfolgung sicher zu stellen. Sollte die Luca-App nicht vorhanden sein, muss der Nutzer den ausgefüllten Vordruck (s. www.rfv-maasen-sulingen.de) in der Reithalle abgeben bzw. im Briefkasten einwerfen.
Wir müssen davon ausgehen, dass die zuständigen Behörden die Einhaltung dieser Regelungen vermehrt überprüfen werden. Wie wir bereits wissen, können saftige Bußgelder anfallen, sofern die Regeln nicht eingehalten werden. Sollte durch Missachtung der Regeln Strafzahlungen auf den RFV Maasen-Sulingen zukommen, behält sich der Verein vor, die Verursacher in Regress zu nehmen.
Die Regelungen gelten für jegliche Nutzung der Reitanlage.
Außerdem sind die allgemein geltenden Hygienemaßnahmen (AHA) weiterhin einzuhalten. Diese sind
-
- das korrekte Tragen einer FFP2-Maske in den geschlossenen Bereichen, außer beim Reiten. Bei Kindern unter 14 Jahren genügt eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung, Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen
- Desinfizieren der Hände
Wir bitten um unbedingte Beachtung!
RFV Maasen-Sulingen e.V.
- Der Vorstand –
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